Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

SCHWACHHAUSEN Magazin | September-Oktober 2015

45SCHWACHHAUSEN Magazin | Juli - August 2015 Widerruf von teuren Krediten Um die historisch günstigen Zinsen zu nutzen, widerrufen derzeit viele Kreditnehmer ihren Darlehensvertrag. Ist nämlich die Widerrufsbe- lehrung fehlerhaft, besteht auch nach Jahren die Möglichkeit, dass teure Kredite rückabge- wickelt werden, so dass jetzt ein neues, günsti- geres Darlehen aufgenommen werden kann. „Das ist jedenfalls dann möglich, wenn es sich um einen Verbraucherkredit handelt, der ab November 2002 aufgenommen wurde“, erläu- tert Dr. André Ehlers, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Keine Vorfälligkeit bei Immobilienverkauf Laut Dr. Ehlers, Gründer der gleichnamigen An- waltskanzlei in Horn-Lehe, profitieren auch Kreditnehmer, die ihre Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung veräußern wollen. Wenn sie ihren Vertrag erfolgreich widerriefen, entfalle die sonst an die Bank zu zahlende Vorfällig- keitsentschädigung. Dr. Ehlers: „Zu beachten ist aber, dass nach einem Widerruf die noch offene Darlehensschuld fällig wird. Deren Finanzier- barkeit muss gesichert sein.“ Ihr Widerrufsrecht können oftmals auch Kre- ditnehmer nutzen, die den Vertrag inzwischen erfüllt oder gekündigt haben. Wurde eine Vor- fälligkeitsentschädigung gezahlt, kann diese – bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung – in aller Regel zurückverlangt werden. Fondsanlagen rückabwickeln Ein weiteres wichtiges Thema der Kanzlei sind gescheiterte Kapitalanlagen. Ein Lichtblick in diesem Zusammenhang: Droht bei einer Inve- stition in einen Fonds das finanzielle Fiasko, Gegründet im Jahr 2008, vertritt die Kanzlei Dr. Ehlers hauptsächlich Mandanten im Zusam- menhang mit fehlgeschlagenen Kapitalanlagen und bei Finanzierungsfragen. Aus Überzeugung ist die Kanzlei nur auf der Verbraucherseite tätig und vermeidet damit Interessenskonflikte. In der Kanzlei Dr. Ehlers arbeiten drei Rechts- anwälte, die sich seit Jahren mit dem Bank-, Kredit- und Kapitalmarktrecht beschäftigen. So wurde Dr. André Ehlers bereits 2008 die Be- zeichnung Fachanwalt für Bank- und Kapital- marktrecht verliehen. Seit 2009 ist Ehlers bei der Rechtsanwaltskammer Bremen Mitglied im Fachausschuss für Bank- und Kapitalmarkt- recht. Claas-Oliver Meißner ist für die Kanzlei seit deren Gründung 2008 tätig. Dort vertritt er die Interessen von Anlegern und Bankkunden und beschäftigt sich vor allem mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Zusammen- hang mit Investmentfonds und unternehmeri- schen Beteiligungen. Sven Knychala, Fachanwalt für Bank- und Ka- pitalmarktrecht, arbeitet seit 2012 für die Kanz- lei. Er vertritt zahlreiche Anleger, die ins- besondere in geschlossene Fonds investiert haben. Nach dem Studium in Bremen vertiefte Knychala seine Ausbildung mit dem Masterstu- diengang Europäisches und Internationales Recht. KANZLEI DR. EHLERS Universitätsallee 5 28359 Bremen Telefon: 0421/ 258407-0 www.kanzlei-drehlers.de Fondsanlagen und Darlehensverträge Das Team der Kanzlei Dr. Ehlers: Claas-Oliver Meißner, Dr. André Ehlers, Sven Knychala (v.l.n.r.) ANZEIGE Kanzlei Dr. Ehlers vertritt Bankkunden muss noch kein Cent verloren sein. Immerhin haben die deutschen Gerichte in den Vorjahren mehrfach im Sinne der Anleger geurteilt und deren Rechte gestärkt. Bei den eingehenden Fällen dreht es sich vor allem um falsche Beratungen durch Geldinsti- tute. Dr. Ehlers: „Eine solche Falschberatung liegt etwa dann vor, wenn die Bank nicht um- fassend über die Risiken einer Kapitalanlage in- formiert hat.“ Welche Chancen bestehen, das wiederum prüft die Kanzlei „sehr genau. Wir prozessieren nicht auf Teufel komm raus“, so Dr. Ehlers. Das Ziel bestehe darin, den Mandanten so zu stellen, „als habe er die Investition niemals gesehen. Das heißt also: Der Anleger gibt seine Beteiligung zurück und bekommt dafür sein Geld samt einer Verzinsung.“ Schiffe, Immobilien, Lebensversicherungen Die Kanzlei Dr. Ehlers vertritt vor allem Kunden, die in Schiffs-, Immobilien- und Lebensversiche- rungsfonds investiert haben. Bankkunden wur- den zu diesen Investments oftmals nicht darüber aufgeklärt, dass mit solchen Anlageformen ein Totalverlustrisiko verbunden ist. „Deshalb sind derartige Anlagen auch für die Altersabsicherung ungeeignet,“ so Dr. Ehlers. Anderen Investoren wurde bei der Zeichnung von offenen Immobi- lienfonds die jederzeitige Verkäuflichkeit zuge- sagt. „Dass aber auch solche Fonds ‚geschlossen‘ werden können, erfahren viele Anleger erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist,“ so Rechtsanwalt Dr. Ehlers, der ergänzt: „Die Ge- fahr der Schließung war und ist aber aufklä- rungspflichtig. Wurde der Kunde darüber nicht aufgeklärt, besteht grundsätzlich ein Schadens- ersatzanspruch gegen die Bank.“

Seitenübersicht